Ist mein Fahrzeug von der ECPL betroffen?

Ob die ECPL anfällt, hängt von den Merkmalen Ihres Fahrzeugs, seiner Nutzung und den befahrenen Straßen ab.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die ECPL gilt für Fahrzeuge der Klasse N mit mehr als 3,5 Tonnen, d. h. Fahrzeuge, die hauptsächlich für die Güterbeförderung ausgelegt sind, sowie für andere Fahrzeuge, die für vergleichbare Güterbeförderungen eingesetzt werden.

Welche Fahrzeuge sind nicht betroffen?

Fahrzeuge, die dieser Definition nicht entsprechen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der ECPL. Dies gilt insbesondere für:

  • Personenkraftwagen;
  • Krafträder und Mopeds;
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Linien- und Reisebusse;
  • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, sofern sie nicht für Güterbeförderungen eingesetzt werden, die mit denen eines Fahrzeugs der Klasse N vergleichbar sind.

Diese Fahrzeuge sind nicht mit befreiten Fahrzeugen zu verwechseln: Sie unterliegen der ECPL nicht, weil sie nicht in ihren Anwendungsbereich fallen.

Prüfen Sie 3 Punkte:

  1. Fällt mein Fahrzeug in den Anwendungsbereich der ECPL?

  2. Führt meine Fahrt über eine ECPL-pflichtige Straße?

  3. Kann mein Fahrzeug oder meine Tätigkeit eine Befreiung erhalten?

Mein Fahrzeug ist im Ausland zugelassen

Die ECPL gilt für in Frankreich wie im Ausland zugelassene Fahrzeuge, sofern sie auf dem abgabepflichtigen Streckennetz der Region Grand Est fahren.
 

Welche Angaben zu meinem Fahrzeug benötige ich?

Die Dokumente zur Identifizierung des Fahrzeugs, insbesondere die Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls die Übereinstimmungsbescheinigung, werden bei der Registrierung bei einem P-SET oder beim Kauf eines Tickets benötigt.  

Können bestimmte Fahrzeuge befreit werden?

Ja. Bestimmte Fahrzeug- oder Tätigkeitskategorien können eine Befreiung erhalten, wenn die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen für eine Befreiung finden Sie hier.