
Kann Ihr Fahrzeug befreit werden?
Bestimmte Fahrzeuge oder Tätigkeiten können eine Befreiung erhalten, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antrag auf Befreiung bald verfügbar
Das Antragsformular für eine ECPL-Befreiung wird in Kürze auf dieser Website verfügbar sein. Mit dieser Funktion können Sie die Angaben zu Ihrem Fahrzeug prüfen, die erforderlichen Nachweise übermitteln und Ihren Antrag auf Befreiung online stellen.
Der Dienst wird in den kommenden Monaten online gehen.
Bis dahin können Sie sich über die Fahrzeug- und Tätigkeitskategorien, die für eine Befreiung in Frage kommen, sowie über die geltenden Voraussetzungen informieren.
Kann mein Fahrzeug eine Befreiung erhalten?
Die Berechtigung hängt insbesondere von der Fahrzeugart, seiner Nutzung, der ausgeübten Tätigkeit und den besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Befreiungskategorie ab.
| Befreiungsberechtigtes Fahrzeug / Verwendung | Grund / Begründung der Befreiung | Wesentliche Voraussetzungen | CIBS-Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Landesverteidigung, Zivilschutz, Feuerwehr und Rettungsdienste, Polizei, Gendarmerie, Zoll | Öffentlicher Auftrag / Sicherheit und Rettungswesen | Fahrzeug wird für diese Zwecke eingesetzt | Artikel L. 421-210 |
| Straßenunterhaltungsfahrzeuge | Instandhaltung des Straßennetzes | Fahrzeug wird für die Straßenunterhaltung eingesetzt | Artikel L. 421-211 |
| Sammlung und Entsorgung von Haushaltsabfällen | Dienstleistung zur Sammlung von Haushaltsabfällen | Haus-zu-Haus-Sammlung und Entsorgung in einem Umkreis von höchstens 100 km um die Betriebsstätte | Artikel L. 421-211-1 |
| Transport von tierischen Abfällen oder Tierkörpern, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind | Besondere Tätigkeit im Bereich Landwirtschaft/Tierhaltung | Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen | Artikel L. 421-215, 2° |
| Abholung von Milch auf landwirtschaftlichen Betrieben | Unterstützung lokaler landwirtschaftlicher Tätigkeiten | Milchabholung oder Rücktransport von Milchkannen/Erzeugnissen zur Tierfütterung in einem Umkreis von höchstens 150 km | Artikel L. 421-215, 3° |
| Lokaler Transport lebender Tiere | Landwirtschaftliche Tätigkeit / Tierhaltung | Zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und lokalen Märkten oder zwischen Märkten und lokalen Schlachthöfen in einem Umkreis von höchstens 100 km | Artikel L. 421-215, 4° |
| Lkw ≤ 7,5 t für bestimmte landwirtschaftliche, gartenbauliche, forstwirtschaftliche, tierhalterische oder fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten | Schutz landwirtschaftlicher und verwandter Tätigkeiten | Transport in einem Umkreis von höchstens 50 km um das Unternehmen | Artikel L. 421-215, 5° |
| Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zum Transport von Erzeugnissen, Tieren, Pflanzen, Mineralien oder Betriebsmitteln | Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb | Für die Tätigkeit erforderlicher Transport oder Transport der daraus hervorgehenden Erzeugnisse; Fahrten mit Ausgangs- oder Zielpunkt am Betrieb | Artikel L. 421-215, 1° (Verweis auf Artikel L. 421-155) |
| Fahrzeuge von Reitsportzentren | Tätigkeiten von Reitsportzentren | Fahrzeug wird für diese Tätigkeiten eingesetzt | Artikel L. 421-214 |
| Zirkusse und Jahrmärkte | Zirkus- / Schaustellergewerbe | Transport von Zirkus- oder Jahrmarktausrüstung | Artikel L. 421-213 |
| Geldtransporte | Spezialisierter, gesicherter Transport von Geld und Wertgegenständen | Spezialisiertes Schwerlastfahrzeug | Artikel L. 421-217-1 |
| Lkw ≤ 7,5 t mit Erdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb | Umweltfreundlicherer Antrieb | Gütertransport in einem Umkreis von höchstens 100 km um die Betriebsstätte | Artikel L. 421-217-2 |
| Lkw < 7,5 t zum Transport von Arbeitsmaterial des Fahrers | Transport von Werkzeugen, Ausrüstung oder Maschinen, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sind | Material, das vom Fahrer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verwendet wird | Artikel L. 421-216 |
| Lkw < 7,5 t zum Transport handwerklich hergestellter Waren | Schutz des Handwerks | Handwerklich hergestellte Waren; kein Transport im Auftrag Dritter | Artikel L. 421-217 |
| Emissionsfreie Fahrzeuge ≤ 4,25 t | Dekarbonisierung / Emissionsfreiheit | Technisch zulässige Gesamtmasse ≤ 4,25 t | Artikel L. 421-207 |
| Historische Fahrzeuge | Sonderstatus als historisches Fahrzeug | Fahrzeug ist offiziell als historisches Fahrzeug eingestuft | Artikel L. 421-208 |
| Bestimmte Spezialfahrzeuge für öffentliche Bauarbeiten oder industrielle Arbeiten | Fahrzeuge mit dauerhaft installierter Arbeitsausrüstung | Hebe- und Fördergeräte, Pumpen, mobile Motorkompressoren, bestimmte Betonmischer und Betonpumpen, mobile Stromaggregate, Bohrgeräte | Artikel L. 421-209 |
Die Befreiungen unterliegen den Voraussetzungen der entsprechenden Artikel des französischen Gesetzbuchs über die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen (Code des impositions sur les biens et services – CIBS). Einige Befreiungen setzen insbesondere die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Bestimmungen und der europäischen Vorschriften über staatliche Beihilfen voraus.