Kann Ihr Fahrzeug befreit werden?

Bestimmte Fahrzeuge oder Tätigkeiten können eine Befreiung erhalten, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Antrag auf Befreiung bald verfügbar

Das Antragsformular für eine ECPL-Befreiung wird in Kürze auf dieser Website verfügbar sein. Mit dieser Funktion können Sie die Angaben zu Ihrem Fahrzeug prüfen, die erforderlichen Nachweise übermitteln und Ihren Antrag auf Befreiung online stellen.

Der Dienst wird in den kommenden Monaten online gehen.

Bis dahin können Sie sich über die Fahrzeug- und Tätigkeitskategorien, die für eine Befreiung in Frage kommen, sowie über die geltenden Voraussetzungen informieren.

Kann mein Fahrzeug eine Befreiung erhalten?

Die Berechtigung hängt insbesondere von der Fahrzeugart, seiner Nutzung, der ausgeübten Tätigkeit und den besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Befreiungskategorie ab.

Befreiungsberechtigtes Fahrzeug / VerwendungGrund / Begründung der BefreiungWesentliche VoraussetzungenCIBS-Rechtsgrundlage
Landesverteidigung, Zivilschutz, Feuerwehr und Rettungsdienste, Polizei, Gendarmerie, ZollÖffentlicher Auftrag / Sicherheit und RettungswesenFahrzeug wird für diese Zwecke eingesetztArtikel L. 421-210
StraßenunterhaltungsfahrzeugeInstandhaltung des StraßennetzesFahrzeug wird für die Straßenunterhaltung eingesetztArtikel L. 421-211
Sammlung und Entsorgung von HaushaltsabfällenDienstleistung zur Sammlung von HaushaltsabfällenHaus-zu-Haus-Sammlung und Entsorgung in einem Umkreis von höchstens 100 km um die BetriebsstätteArtikel L. 421-211-1
Transport von tierischen Abfällen oder Tierkörpern, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sindBesondere Tätigkeit im Bereich Landwirtschaft/TierhaltungUnter bestimmten gesetzlichen VoraussetzungenArtikel L. 421-215, 2°
Abholung von Milch auf landwirtschaftlichen BetriebenUnterstützung lokaler landwirtschaftlicher TätigkeitenMilchabholung oder Rücktransport von Milchkannen/Erzeugnissen zur Tierfütterung in einem Umkreis von höchstens 150 kmArtikel L. 421-215, 3°
Lokaler Transport lebender TiereLandwirtschaftliche Tätigkeit / TierhaltungZwischen landwirtschaftlichen Betrieben und lokalen Märkten oder zwischen Märkten und lokalen Schlachthöfen in einem Umkreis von höchstens 100 kmArtikel L. 421-215, 4°
Lkw ≤ 7,5 t für bestimmte landwirtschaftliche, gartenbauliche, forstwirtschaftliche, tierhalterische oder fischereiwirtschaftliche TätigkeitenSchutz landwirtschaftlicher und verwandter TätigkeitenTransport in einem Umkreis von höchstens 50 km um das UnternehmenArtikel L. 421-215, 5°
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zum Transport von Erzeugnissen, Tieren, Pflanzen, Mineralien oder BetriebsmittelnTätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen BetriebFür die Tätigkeit erforderlicher Transport oder Transport der daraus hervorgehenden Erzeugnisse; Fahrten mit Ausgangs- oder Zielpunkt am BetriebArtikel L. 421-215, 1° (Verweis auf Artikel L. 421-155)
Fahrzeuge von ReitsportzentrenTätigkeiten von ReitsportzentrenFahrzeug wird für diese Tätigkeiten eingesetztArtikel L. 421-214
Zirkusse und JahrmärkteZirkus- / SchaustellergewerbeTransport von Zirkus- oder JahrmarktausrüstungArtikel L. 421-213
GeldtransporteSpezialisierter, gesicherter Transport von Geld und WertgegenständenSpezialisiertes SchwerlastfahrzeugArtikel L. 421-217-1
Lkw ≤ 7,5 t mit Erdgas-, Flüssiggas- oder ElektroantriebUmweltfreundlicherer AntriebGütertransport in einem Umkreis von höchstens 100 km um die BetriebsstätteArtikel L. 421-217-2
Lkw < 7,5 t zum Transport von Arbeitsmaterial des FahrersTransport von Werkzeugen, Ausrüstung oder Maschinen, die für die berufliche Tätigkeit erforderlich sindMaterial, das vom Fahrer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verwendet wirdArtikel L. 421-216
Lkw < 7,5 t zum Transport handwerklich hergestellter WarenSchutz des HandwerksHandwerklich hergestellte Waren; kein Transport im Auftrag DritterArtikel L. 421-217
Emissionsfreie Fahrzeuge ≤ 4,25 tDekarbonisierung / EmissionsfreiheitTechnisch zulässige Gesamtmasse ≤ 4,25 tArtikel L. 421-207
Historische FahrzeugeSonderstatus als historisches FahrzeugFahrzeug ist offiziell als historisches Fahrzeug eingestuftArtikel L. 421-208
Bestimmte Spezialfahrzeuge für öffentliche Bauarbeiten oder industrielle ArbeitenFahrzeuge mit dauerhaft installierter ArbeitsausrüstungHebe- und Fördergeräte, Pumpen, mobile Motorkompressoren, bestimmte Betonmischer und Betonpumpen, mobile Stromaggregate, BohrgeräteArtikel L. 421-209

 

Die Befreiungen unterliegen den Voraussetzungen der entsprechenden Artikel des französischen Gesetzbuchs über die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen (Code des impositions sur les biens et services – CIBS). Einige Befreiungen setzen insbesondere die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Bestimmungen und der europäischen Vorschriften über staatliche Beihilfen voraus.